Um Ihren Lebensstandard im Rentenalter sichern zu können, müssen Sie schon frühzeitig für das Alter vorsorgen. Durch das am 01.01.2005 neu in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (kurz: AltEinkG) wird gerade die betriebliche Altersversorgung stark gefördert. Daraus ergeben Sich gerade für Sie als Arbeitnehmer viele Vorteile, die Sie unbedingt nutzen sollten:
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Verbesserung Ihrer Versorgungssituation
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Verlagerung der Versteuerung ins Rentenalter (mit i.d.R. geringerer, ggf. sogar ohne Steuerbelastung)
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Aufwendungen des Arbeitgebers kommen der Versorgung ohne Abzüge zugute
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Gesetzlicher Insolvenzschutz der Anwartschaften
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Übertragungsmöglichkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel.
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Wie sich die genannten Vorteile für Ihr Unternehmen in Zahlen auswirken, können Sie nachlesen unter "Vorteile in Zahlen".
Haben Sie Fragen ganz allgemein zur betrieblichen Altersversorgung oder speziell zu der hier vorgestellten Versorgungslösung der Unterstützungskasse? Wir beraten Sie gerne und kompetent - auch bei Fragen zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.
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