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Aus der Sicht des Unternehmens

Die Vorteile der Unterstützungskassen-Lösung


 

 

Unbegrenzte Beitragszuwendungen

des Arbeitgebers

Die Zuwendungsmöglichkeiten des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind im Gegensatz zu Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds nicht begrenzt. Dadurch ist die Unterstützungskasse im besonderen Maße für die Gestaltung von Altersversorgungen für hoch bezahlte Fach- und Führungskräfte geeignet, da die vorgenannten Durchführungswege wegen ihrer Aufwandsbegrenzung in den meisten Fällen keine angemessene Versorgung ermöglichen.

 

Individueller Leistungsplan

In dem individuell auf das Unternehmen zugeschnittenen Leistungsplan wird insbesondere festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Versorgungsberechtigte eine Versorgungsleistung erhalten sollen. Durch Mitarbeiterbeteiligungen im Wege der Entgeltumwandlung erhöht sich zugleich die Identifikation der Mitarbeiter mit den Maßnahmen der Betrieblichen Altersversorgung. Neben individuellen Versorgungsordnungen sind auch einzelvertragliche Versorgungen möglich.

Im Gegensatz zu den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bietet die Unterstützungskasse die Wahlmöglichkeit, neben Rentenleistungen auch Kapitalleistungen zuzusagen.

 

Periodengerechte Finanzierung

Durch die Rückdeckungsversicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die vorgesehenen Leistungen periodengerecht, d. h. in der Zeit, in der der Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig ist und die Versorgung "verdient", ausfinanziert. Die Belastung aus der Betrieblichen Alterversorgung wird also nicht auf spätere Zeiträume oder Generationen verschoben und ist somit fester kalkulierbarer Bestandteil der Arbeitsplatzkosten.

 

Gesonderte Verbuchung

Es können beliebig viele Unternehmen als Trägerunternehmen ihre Versorgung über die VdVA - Unterstützungskasse durchführen. Deshalb liegt es natürlich im Interesse jedes einzelnen Unternehmens, dass ihm durch die Beteiligung anderer Unternehmen keine Nachteile entstehen. Dies wird gewährleistet, indem sowohl die Zahlungen der einzelnen Trägerunternehmen als auch die Leistungen an deren Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter individuellen Rückdeckungsversicherungen zugebucht werden. So wird sichergestellt, dass die Leistungsanwärter und -empfänger ihre vom Trägerunternehmen zugesagten Versorgungsleistungen auch tatsächlich erhalten. 

 

Abzugsfähige Betriebsausgaben

Die Zuwendungen des Unternehmens an die Unterstützungskasse in Höhe der Beiträge für die Rückdeckungsversicherungen sind in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig.

 

Insolvenzsicherung

Die deckungsgleiche Rückdeckung der von der Kasse vorgesehenen Leistungen entbindet den Arbeitgeber nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzsicherungspflicht beim Pensions-Sicherungsverein (PSV a. G., Köln). Zu melden sind alle unverfallbaren Anwartschaften und alle Rentner; die notwendigen Daten hierfür liefert die Unterstützungskasse. Damit ist gleichzeitig auch für die Arbeitnehmer eine doppelte Sicherheit gegeben: Die Ansammlung der Mittel wird in bewährter Weise in Form von Lebens- oder Rentenversicherungen bei gleichzeitiger Risikoabsicherung durchgeführt. Der Pensions-Sicherungsverein sorgt für die Sicherheit unverfallbarer Versorgungsanwartschaften im Falle der Insolvenz des Trägerunternehmens.

 

 

 

 

Bilanzierung

Die Verpflichtungen aus der Altersversorgung und die Mittel hierfür werden bei diesem Konzept aus dem Unternehmen ausgelagert. Da das Unternehmen nicht direkt verpflichtet ist Leistungen zu erbringen, entfällt die Bilanzierung (Passivierung) der Versorgungsverpflichtungen. Lediglich im Falle einer Unterdeckung der versicherten gegenüber den zugesagten Leistungen, ist diese im Anhang zur Bilanz auszuweisen.  Da andererseits die Werte der Rückdeckungsversicherungen nicht dem Vermögen des Trägerunternehmens zuzurechnen sind (sondern der Unterstützungskasse), entfällt auch die Bilanzierung (Aktivierung) des wachsenden Wertes der Rückdeckungsversicherungen.

Dies ist ein besonders wichtiger Punkt für die Kreditfähigkeit und das Rating des Unternehmens nach Basel II, welche wesentlichen Einfluss auf die Kreditkosten haben.

Bei der Bilanzierung nach internationalen Bilanzierungsvorschriften, wie z. B. US-GAAP kann es notwendig sein, die Versorgungsverpflichtungen sowie die diesen zugeordneten Vermögenswerte gesondert als Anhang zur Bilanz auszuweisen.

 

Abwälzung aller Versorgungsrisiken

Die Unterstützungskasse gestaltet die Rückdeckungsversicherungen so, dass jede Versorgungssituation durch die Rückdeckungsversicherung abgedeckt ist. Das Unternehmen wird also - wann und in welcher Form auch immer der Versorgungsfall eintritt - nicht mit betriebsfremden Risiken belastet.

 

Spielraum für weitere Vorsorge

Die Durchführung der Betrieblichen Altersversorgung über die Unterstützungskasse hält für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Kombination mit anderen Maßnahmen der Betrieblichen Altersversorgung offen. Dies gilt in ganz besonderem Maße für die Kombination mit der Direktversicherung oder der Pensionskassenversorgung. Diese besteht bereits vielfach - auch im Rahmen der so genannten Gehalts- oder Entgeltumwandlung - oder soll für diese freigehalten werden.

 

Keine Verwaltungsarbeiten

Die Verwaltung der Unterstützungskasse ist mit bestimmten Arbeiten verbunden. Der Vorstand der Unterstützungskasse hat die Durchführung dieser Arbeiten einem Fachdienstleister übertragen. Damit ist eine professionelle Verwaltung unter Berücksichtigung aktueller Erfordernisse (Rechtsprechung u.Ä.) gewährleistet und das einzelne Trägerunternehmen wird zugleich von jeglicher Verwaltungsarbeit entlastet. Im Leistungsfall kann das Trägerunternehmen entscheiden, ob die Auszahlung der Versorgungsleistung (wie z.B. Rente) mit allen dazugehörenden Arbeiten (Abrechnung und Abführung von Lohnsteuern und Krankenkassenbeiträgen) durch die Unterstützungskasse durchgeführt werden soll oder ob das Unternehmen dies aus sozialpolitischen Gründen selbst durchführen will.

 

Ständiger Service

Die Spezialisierung auf die Führung einer Unterstützungskasse garantiert das erforderliche Know-how für sämtliche Aufgaben. Damit wird eine schnelle Reaktion auf sich ändernde steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen und eine langfristige Kontinuität sichergestellt.

 

 

 
 

Auf einen Blick:
Die Highlights der Unterstützungskassenlösung

 

  • Kein Bilanzausweis der Versorgungsverpflichtungen
  • Kein interner Verwaltungsaufwand für Anwärter und Rentner
  • Auslagerung von Versorgungsrisiken
  • Individuelle Versorgungsordnung
  • Mitarbeiterbeteiligung im Wege der Entgeltumwandlung möglich
  • Keine Aufwandsbegrenzung für den Arbeitgeber
  • Günstige Verwaltungskostenbeiträge
  • Sicherheit gewährleistet: Gesetzlicher Insolvenzschutz plus
    Rückdeckung durch Versicherungsunternehmen