Wichtig ist, dass die Versorgung über die Unterstützungskasse im weiteren Verlauf professionell betreut und verwaltet wird, ohne beim Trägerunternehmen erheblichen Verwaltungsaufwand und hohe Kosten hervorzurufen. Die VdVA - Unterstützungskasse übernimmt das für die Trägerunternehmen gegen einen besonders günstigen Verwaltungsbeitrag. Das einzelne Trägerunternehmen wird somit weder mit Verwaltungsarbeiten noch mit hohen Kosten für die Verwaltung belastet.
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Zu den wesentlichen Verwaltungsaufgaben gehören der laufende Änderungsdienst, die Erhebung der Zuwendungen sowie die Erstellung der jährlichen Meldungen an den Pensions-Sicherungs-Verein. Die Unterstützungskasse ist auch zuständig für die Erstellung von Unverfallbarkeits-bescheinigungen bei vorzeitigem Ausscheiden von Arbeitnehmern bzw. für Leistungs-bescheide bei Versorgungsfällen. Im Versorgungsfall erfolgt anschließend die Leistungserfüllung (Auszahlung des Kapitals bzw. der Rente) durch die VdVA - Unterstützungskasse, sofern diese nicht durch das Trägerunternehmen selbst durchgeführt werden soll.
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