Nahezu lückenlos ist die Betriebliche Altersversorgung bei Arbeitnehmern in Großunternehmen. Dagegen stehen Arbeitnehmer in Klein- und Mittelbetrieben vielfach noch ohne betriebliche Versorgungsanwart-schaften da.
Über die Notwendigkeit einer betrieblichen Altersversorgung besteht jedoch kein Zweifel. Sie ist für den Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil seiner gesamten Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Rahmen des so genannten "3-Säulen-Konzeptes", wonach sich die Versorgung aus der
als Grundsicherung und den ergänzenden Teilen
und zusammensetzt.
Die Wirklichkeit sieht heute allerdings immer noch ganz anders aus und entspricht nicht der Idealvorstellung. Nur ein Teil aller Arbeitnehmer hat tatsächlich auch Anwartschaften auf Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung. Die Einrichtung einer Betrieblichen Altersversorgung scheitert häufig an den damit verbundenen Risiken und Kosten oder aber am hohen Verwaltungsaufwand.
Durch qualifizierte Beratung werden die zuvor genannten Probleme weitestgehend verhindert. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Verbreitung der Betrieblichen Altersversorgung. Das Ver-sorgungswerk für deutsche Verbände und Arbeitgeber leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Versorgungsprobleme der Mitarbeiter.
Personalfindung und -bindung
Kleine und mittlere Betriebe stehen häufig auch im Personalwettbewerb mit Großunternehmen. Da diese nahezu generell eine betriebliche Alters-versorgung zu ihren Sozialleistungen zählen, ist es aus Wettbewerbs-gründen auch für kleinere und mittlere Unternehmen erforderlich, Leistungen einer Betrieblichen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinter-bliebenenversorgung zur Selbstverständlichkeit zu machen. Dies besonders in Zeiten, in denen es gilt, hoch qualifizierte, zuverlässige Mitarbeiter zu gewinnen und im positiven Sinne an das Unternehmen zu binden, um die außerordentlich hohen Kosten für die Anwerbung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter zu minimieren.
Dabei ist es äußerst wichtig, die Betriebliche Altersversorgung nicht als zusätzlichen Kostenfaktor zu betrachten, sondern sie als kalkulierbaren Teil der Arbeitsplatzkosten in eine moderne Vergütungs- und Sozialpolitik des Unternehmens einzugliedern und hier ebenso die individuelle Betei-ligung der Mitarbeiter im Rahmen der so genannten Entgeltumwandlung einzubeziehen. So können - ggf. auch durch Kombination verschiedener Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung - Leistungsan-reize gesetzt werden, wie zum Beipiel die Erreichung bestimmter betriebs- oder Abteilungsergebnisse. Auf dieses Weise werden die Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer strategisch sinnvoll miteinander verbunden.