Vergleicht man die Aufwendungen des Arbeitgebers einerseits sowie die Netto-Auszahlung des Arbeitnehmers beim Barlohn und bei der betrieblichen Altersversorgung andererseits ergeben sich folgende zahlenmäßige Auswirkungen:
Barlohn
Für monatlich 100 Euro Gehalt betragen die Aufwendungen eines Arbeitgebers inklusive der Lohnzusatzkosten im Regelfall rund 200 Euro brutto, also etwa das Doppelte. Beim Arbeitnehmer hingegen kommen nach Steuern und Sozialabgaben lediglich rund 50 Euro netto an, das heißt, gerade mal 25 % des Gesamtaufwandes seines Arbeitgebers.
Betriebliche Altersvorsorge
Wird der gleiche Betrag von 100 Euro monatlich für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet, fallen für den Arbeitgeber i. d. R. keine weiteren Lohnzusatzkosten an. Das bedeutet, sein tatsächlicher Aufwand beträgt nur halb so viel wie bei der Gehaltszahlung. Der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls davon: Der aufgewendete Betrag von 100 Euro fließt ungemindert, also zu 100 %, in seine betriebliche Altersversorgung ein.
Die Versteuerung findet erst im Rentenalter statt. Da die Alterseinkünfte allerdings i. d. R. niedriger sind als die Einkünfte während der Erwerbstätigkeit, ist der Anteil an zu zahlenden Steuern insgesamt geringer oder fällt ggf. sogar ganz weg.
Für eine betriebliche Altersversorgung von 100 Euro monatlich erhält ein 30-jähriger männlicher Arbeitnehmer ab dem 65. Lebensjahr je nach Anbieter etwa bis zu 520 Euro monatliche lebenslange Altersrente (inklusive Überschüsse).