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Versorgung in Deutschland

Gesetzliche Rentenversicherung

 

Der Rentenversicherungs- und der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung für 2005 liegen auf dem Tisch. Die Basiszahlen für die Hochrechnungen bis zum Jahre 2009 sind vom Sozialbeirat als „ambitioniert“, „am oberen Rand des realistisch zu erwartenden“ und als eher „optimistisch“ bezeichnet worden. Insofern bleibt es dabei: Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nicht mehr als eine minimale Grundsicherung bieten können; die Gründe dafür sind weitgehend bekannt. Das Versorgungsniveau durch die gesetzliche Rentenversicherung wird weiter sinken.

 

Fazit: Ergänzende Versorgungsmaßnahmen sind somit schon in jungen Jahren dringend erforderlich.

 

Gleich welche Zusatzvorsorge die individuelle Lösung sein mag: Ziel muss es sein, in einer ständig alternden Gesellschaft zukünftig auch und gerade über die Erhaltung der Kaufkraft der Rentner eine gesunde Binnenwirtschaft sicher zu stellen. Das Versorgungswerk für deutsche Verbände und Arbeitgeber wird durch gezielte Information, umfassende Beratung und leistungsfähige Versorgungssysteme seinen Beitrag dazu leisten.

 

Unübersichtlich: der Markt für die Private Vorsorge

 

Nach der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (kurz: AltEinkG), welches am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, stellt sich der Markt der privaten Vorsorgemaßnahmen völlig unübersichtlich dar. Die mit dem Alterseinkünftegesetz geschaffene Dreischichtenversorgung - 1. Basisversorgung, 2. kapitalgedeckte Zusatzversorgung, 3. Kapitalanlage-Produkte - erfordert eine spezielle Ausbildung der in diesen Beratungsfragen tätigen Vermittler, damit schwerwiegende Beratungsfehler vermieden werden.

 

Es geht bei diesen Beratungen nicht nur um die Wahl der geeigneten Versorgungsform, sondern insbesondere auch um die daraus resultierenden steuerlichen Auswirkungen und die Auswirkungen der staatlichen Förderung. Ist der Bereich der privaten Versorgung bereits ein sehr schwieriges und umfassendes Thema und damit Beratungsfeld, so gilt dies erst recht für die betriebliche Altersversorgung.

 

Gleich welche Zusatzvorsorge die individuelle Lösung sein mag: Ziel muss es sein, in einer ständig alternden Gesellschaft zukünftig auch und gerade über die Erhaltung der Kaufkraft der Rentner eine gesunde Binnenwirtschaft sicher zu stellen. Das Versorgungswerk für deutsche Verbände und Arbeitgeber wird durch gezielte Information, umfassende Beratung und leistungsfähige Versorgungssysteme seinen Beitrag dazu leisten.

 

Ein komplexes Thema: die Betriebliche Altersversorgung

 

Die betriebliche Altersversorgung hat in Deutschland eine wichtige Ergänzungsfunktion zur gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Versorgung. Ihre Verbreitung entspricht insbesondere in mittelständischen Unternehmen allerdings längst nicht dieser Bedeutung.

 

Fünf verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung mit unterschiedlichen steuer- und arbeitsrechtlichen Vorschriften und unterschiedlichen Auswirkungen, im Hinblick auf die Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel, lösen nicht nur bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern viele Fragen aus, sondern stellen zugleich hohe Anforderungen an die Berater. Dies gilt für alle Berater, die sich mit der Vermittlung privater und betrieblicher Versorgungsmaßnahmen beschäftigen, aber ebenso sehr für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Arbeits- und / oder Sozialrecht, die von Berufs wegen von ihren Mandanten mit diesen Fragen konfrontiert werden.

 

Der VdVA und seine Kooperationspartner leisten wertvolle Hilfestellung bei der Beratung und bieten Lösungen mit einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis.